Bürger, die Bauarbeiten durchführen möchten, müssen sich an das Controllo cantieri (Baustellenkontrolle) wenden, das Teil der Divisione Edilizia privata ist. Diese Stelle ist für die Ausstellung der erforderlichen Genehmigungen und für detaillierte Kontrollen vor, während und nach der Ausführung der Arbeiten zuständig.

Im Einzelnen können sich Bürger an das Controllo cantieri wenden für:

  • die Ausstellung der Baubeginn-Genehmigung
  • die Ausstellung der Genehmigung zur Nutzung öffentlicher Flächen (OAP) (nur für Baustelleneinrichtungen)
  • die Baustellenkontrolle während der Bauphase (Polizia edilizia)
  • die Schlussabnahme der Arbeiten
  • die Ausstellung von Bewohnbarkeitsbescheinigungen (mit Ausnahme von Angelegenheiten, die in die kantonale Zuständigkeit fallen)

Funktionäre für die Baustellenkontrolle

Im Gebiet von Lugano sind fünf Funktionäre tätig, die während der Bürozeiten telefonisch und per E-Mail erreichbar sind und für die Baustellenkontrolle in den ihnen zugewiesenen Quartieren verantwortlich sind.

Kontakt

Barbengo - Carabbia - Carona - Pazzallo

Tec. Edile Emidio di Gregorio
t. +41 58 866 76 83
[email protected]

Bogno - Certara - Cimadera - Sonvico - Val Colla

Arch. Mirko Fillafer
t. +41 58 866 60 35
[email protected]

Brè - Castagnola - Cureggia - Gandria - Viganello

Arch. Cristiano Bulgarini
t. +41 58 866 76 34
[email protected]

Breganzona - Lugano - Pambio Noranco

Ing. Loris Campana
t. +41 58 866 76 39
[email protected]

Cadro - Davesco-Soragno - Pregassona - Villa Luganese

Arch. Luca Balestra
t. +41 58 866 76 67
[email protected]

Baubeginn

Die Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung rechtskräftig geworden ist, es sei denn, die Behörde gibt etwas anderes vor.

Mindestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten muss der Gemeinde eine schriftliche Mitteilung vorgelegt werden, die den Namen des ausführenden Bauunternehmens, die Ausführungsweise, die verwendeten Maschinen sowie die vorgesehenen Massnahmen zum Schutz vor Lärmbelästigung enthält. Ebenfalls sind die Verfahren zur Verwendung oder Entsorgung von potenziell gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen, Materialien oder Produkten anzugeben.

Die Genehmigung kann nach vorheriger Verwarnung widerrufen werden, wenn die Arbeiten nicht in üblicher Weise oder innerhalb der vorgesehenen Fristen fortgesetzt werden. In diesem Fall verlangt die Behörde die Wiederherstellung eines rechtmässigen Zustandes und kann, falls erforderlich, die Neuordnung des Grundstücks anordnen.

Der Stadtrat informiert die zuständigen Behörden über Verstösse gegen die Legge sull’esercizio della professione d’impresario costruttore.

Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website des Kantons im Regolamento di applicazione della legge edilizia.

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