Steuern
Aufgrund der föderalen Struktur der Schweiz mit ihren 26 Kantonen und Halbkantonen und rund 2 200 Gemeinden werden die Steuern auf drei Ebenen erhoben: Bund, Kantone und Gemeinden.
So funktioniert es in Kürze:
- die Bundesverfassung regelt die Steuern, die der Bund erheben kann
- die Kantone können im Prinzip selbst entscheiden, welche Steuern sie erheben, aber die Bundesverfassung legt auch fest, welche Steuern die Kantone nicht erheben dürfen
- jeder der 26 Kantone hat sein eigenes Steuerrecht und erhebt Einkommens-, Vermögens-, Erbschafts-, Kapitalgewinn- und Liegenschafts- sowie weitere Steuern unterschiedlich
- die kantonalen Steuergesetze legen fest, welche Steuern von den Gemeinden erhoben werden können. Die Gemeindesteuer wird durch Anwendung des Gemeindevervielfältigers auf die kantonale Grundsteuer berechnet.
Der Bund, die Kantone und die Gemeinden sind bestrebt, sich bei der Steuererhebung nicht gegenseitig zu behindern und stets ein Gleichgewicht zu finden, um die Steuerpflichtigen nicht zu überfordern.
Direkte und indirekte Steuern
Während die Aufgaben des Bundes zu einem grossen Teil durch indirekte Steuern (Verbrauchssteuern wie Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer oder Tabaksteuer) finanziert werden, decken die Kantone und Gemeinden ihre Ausgaben im Wesentlichen mit den Einnahmen aus den direkten Steuern (z.B. Einkommens- und Vermögenssteuern).
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