Zahlungsarten
In der Schweiz werden die Steuern auf drei Ebenen gezahlt:
- Bund
- kantonal
- Gemeinde
Die Steuern werden in zwei Stufen erhoben:
- eine Abschlagszahlung (zahlbar in drei Raten), die im März ausgestellt wird und auf der Grundlage der zuletzt gemeldeten Steuern oder einer angenommenen Zahl erfolgt.
Die Stadt Lugano erhebt die Gemeindesteuern auf Rechnung zu folgenden Zeitpunkten:
- erste Rate: 1. April
- zweite Rate: 1. Juni
- dritte Rate: 1. August
Die Steuern sind innerhalb von 30 Tagen nach diesen Terminen zu zahlen - ein Ausgleichsbetrag, der im Anschluss an den Steuerbescheid ausgestellt wird und innerhalb von 30 Tagen nach dem Bescheid zu zahlen ist.
Es können Zahlungserleichterungen gewährt werden.
Zahlungen in Kryptowährungen
Es ist möglich, die von der Stadt Lugano ausgestellten Rechnungen mit den Kryptowährungen BTC (Bitcoin), Bitcoin on Lightning Network und USDT (Tether) zu begleichen. Diese Zahlungsoption wird auf alle von den städtischen Diensten ausgestellten Rechnungen ausgeweitet und deckt alle Arten von Dienstleistungen ab, einschließlich Gebühren, Steuern und Bußgelder, ohne Begrenzung des Betrags.
Zahlungen mit Kryptowährungen sind sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen möglich und ergänzen die traditionellen Zahlungsmethoden wie Postschalter, E-Banking-Plattformen und den Dienst eBill.
Zahlungen mit Kryptowährungen müssen ausschliesslich über die offizielle Seite der Stadt Lugano erfolgen. Vermeiden Sie Zahlungen auf Seiten, die über Suchmaschinen aufgerufen werden.
Rechnungen können mit BTC (Bitcoin), Bitcoin über das Lightning Network und USDT (Tether) bezahlt werden
eBill-Dienst
Verschiedene Dienstleistungen der Division Finanze bieten den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Lugano die Möglichkeit, ihre Rechnungen bequem online zu verwalten und sie sicher über ihr E-Banking-Konto mit dem Rechnungssystem eBill zu bezahlen.
Dank eBill kann jede einzelne elektronische Rechnung der Stadt Lugano direkt im eigenen E-Banking-Konto eingesehen, geprüft und in wenigen einfachen Schritten bezahlt werden. Der eBill-Service ermöglicht es Ihnen auch, die von Ihnen getätigten Zahlungen aufzuzeichnen und in der sicheren Umgebung Ihres E-Bankings vollständig zu kontrollieren.
Die Dienstleistung bietet mehrere Vorteile:
- Bequemlichkeit: Sie erhalten die Rechnung direkt in Ihrem E-Banking- oder E-Finance-Konto; Sie können sie auf Ihrem Computer überprüfen und speichern oder ausdrucken
- Schnelligkeit: Mit nur wenigen Klicks ist die Rechnung bezahlt, ohne dass Sie Kontonummer, Ziffern oder Referenznummer eingeben müssen
- Kontrolle: Sie bestimmen jederzeit den Zeitpunkt der Zahlung und können die Rechnung ablehnen, wenn der Betrag nicht korrekt ist.
Eine Dienstleistung für natürliche und juristische Personen
Mit dem Zugang zum E-Finance-Konto (Postfinance) oder zum E-Banking (für andere Finanzinstitute) kann die elektronische Rechnungsstellung für Steuerzahlungen aktiviert werden, sowohl für Anzahlungen als auch für Restzahlungen. Der Dienst ist sowohl für natürliche als auch für juristische Personen aktiv.
Aktivierung
Die Aktivierung der E-Rechnung ist einfach: In Ihrem E-Finance- oder E-Banking-Portal finden Sie den Eintrag für die E-Rechnung, in dem alle akkreditierten E-Rechnungsaussteller aufgeführt sind.
Suchen Sie nach dem Eintrag Comune di Lugano-Contribuzioni (Gemeinde Lugano-Beiträge) und aktivieren Sie die Dienstleistung. Sie erhalten dann Ihre Rechnungen elektronisch, die Sie mit wenigen Klicks begleichen können.
Zahlungserleichterungen
In nachgewiesenen Härtefällen können die Steuerpflichtigen einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung der Kommunalsteuer stellen.
Antrag auf Ratenzahlung
Es besteht die Möglichkeit, die Zahlung der Gemeindesteuern in bis zu sechs Raten statt in einer einzigen Zahlung zu verlangen.
Das Verfahren gilt nur für Steuerpflichtige, die nicht Gegenstand eines Vollstreckungs- oder Zwangsvollstreckungsverfahrens sind.
Der Antrag auf Ratenzahlung kann über das entsprechende Online-Formular gestellt werden.
Antrag auf Zahlungsaufschub
Als Alternative zur Ratenzahlung können die Steuerpflichtigen eine Verlängerung der Zahlungsfrist um bis zu sechs Monate beantragen.
Der Antrag auf Zahlungsaufschub kann über das entsprechende Online-Formular gestellt werden.
In besonderen Fällen wenden Sie sich bitte an das Ufficio Contribuzioni della Città di Lugano (t. +41 58 866 71 36 oder [email protected]), das die Aufgabe hat, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erfüllung der Anträge gegeben sind.
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