Alle Opfer von häuslicher Gewalt haben das Recht, jederzeit und in jeder Situation geschützt und unterstützt zu werden.

Im Tessin ist jeder, der häusliche Gewalt erleidet, faktisch immer geschützt, unabhängig davon, ob diese Gewalt - physisch, psychisch, sexuell - von einem Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Kindern, Verwandten oder Personen, die im gleichen Haushalt leben, ausgeübt wird. Neben den Telefonnummern für die Meldung eines Notfalls bei der Polizei stehen verschiedene Stellen und Dienste zur Verfügung. Die E-Mail [email protected] der Kantonspolizei steht ebenfalls für Informationen und rechtzeitige Meldungen zur Verfügung.

Häusliche Gewalt - Kantonsportal

Was kann das Opfer tun? Nein zum Schweigen

In einer unmittelbaren Gefahrensituation kann das Opfer die Polizei um Hilfe bitten.

Notruf

  • Kantonale Polizei
    24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche
    t. 117
  • Ambulanz
    24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche
    t. 144
  • Polizei der Stadt Lugano
    24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche
    t. +41 58 866 81 11

Die Polizei greift sofort ein, stellt den Sachverhalt fest und kann beschliessen, Personen, die eine ernsthafte Gefahr für die physische, psychische oder sexuelle Sicherheit des Opfers darstellen, für zehn Tage aus der Wohnung zu verweisen und ihnen die Rückkehr für den festgelegten Zeitraum zu untersagen. Das Opfer hat das Recht, in seiner Wohnung zu bleiben. Der entfernten Person wird befohlen, einen Sicherheitsabstand zum Opfer und zu seinen Familienangehörigen einzuhalten.

Notruf Casa delle Donne

Frauen, die von Gewalt bedroht sind und sofortigen Schutz benötigen, können das Casa delle Donne rund um die Uhr, 7 Tage die Woche, kontaktieren, auch mit Kindern.

  • Notruf Casa delle Donne (Sottoceneri)
    24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche
    t. +41 78 624 90 70

Vereine

Weitere nützliche Nummern

  • Telefono Amico (Telefonhilfe)
    24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche
    t. 143
  • Beratung und Hilfe für Kinder und junge Menschen
    24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche
    t. 147

Wer schlägt oder bedroht, kann entfernt werden

Opfer haben das Recht, geschützt und unterstützt zu werden.

Gewalt im familiären Umfeld ist keine private Angelegenheit mehr und kann nicht akzeptiert werden, ebenso wenig wie Rechtfertigungsversuche, die sich auf Alkoholmissbrauch, Stresssituationen oder die Reaktion auf eine Provokation beziehen.

Die Verantwortung für die Gewalt liegt immer bei der Person, die sie ausübt, auch bei Minderjährigen.

Die Polizei hat die Befugnis, eine gewalttätige Person aus der Wohnung zu entfernen und ihre Rückkehr für zehn Tage zu verbieten.

Dienststelle für Opferhilfe

Opfer von Gewalttaten können sich an den Servizio per l'aiuto alle vittime di reati (Dienst für Opferhilfe) wenden, der sie berät und unterstützt.

Der Dienst bietet Beratung, Soforthilfe sowie juristische, psychologische und soziale Dienste an.

Die Beratung ist vertraulich, kostenlos und kann anonym durchgeführt werden. Die Berater sind an das Berufsgeheimnis gebunden.

  • Servizio per l'aiuto alle vittime di reati
    Via San Salvatore 3
    6900 Paradiso
    t. 0800 866 866
    [email protected]

    Mo-Fr 8.45-11.45 Uhr und 14.00-16:00 Uhr

Servizio per l'aiuto alle vittime di reati (Servizio LAV)

Frauenberatungsstelle

Das Consultorio delle Donne (Frauenberatungsbüro) ist eine Beratungsstelle für rechtliche, soziale und erzieherische Fragen, insbesondere in Bezug auf Familienprobleme, Missbrauch, Ehe, Zusammenleben, Trennung und Scheidung.

Der Service ist kostenlos und Anonymität und Vertraulichkeit sind garantiert. Die Beratungsstelle steht Frauen und Männern offen; es gibt einen Sozialpädagogen. Während der Öffnungszeiten der Consultorio delle donne ist es möglich, telefonisch einen Termin zu vereinbaren; eine Beratung per Telefon oder E-Mail ist ebenfalls während der Öffnungszeiten möglich.

Öffnungszeiten:

  • Mo 9:30 Uhr - 18:00 Uhr
  • Di 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mi 9:30 Uhr - 13:30 Uhr
  • Do 9:30 Uhr - 18:00 Uhr
  • Fr 9:30 Uhr - 13:30 Uhr
  • Sa-So: geschlossen

Amt für Rehabilitationshilfe für Vertriebene

Menschen, die häusliche Gewalt erlebt haben, können Beratung und Unterstützung erhalten. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Dienstes bieten praktische Hilfe bei der Erledigung von Behördengängen, aber auch ein offenes Ohr und gezielte Beratung, um das gewalttätige Verhalten der Betroffenen zu verstehen.
Menschen, die von zu Hause weggezogen sind und keine Möglichkeit haben, eine Wohnung zu finden, können im Foyer der Rehabilitationshilfe untergebracht werden. Ausserhalb der Bürozeiten können Anfragen für Beratung, Unterstützung und Unterbringung an die Kantonspolizei gerichtet werden.

  • Ufficio dell'assistenza riabilitativa
    Piazza Molino Nuovo 15
    6904 Lugano
    t. +41 91 815 78 78
    [email protected]
  • Kantonspolizei
    t. 117
    t. 112

Ufficio dell'assistenza riabilitativa (UAR)

Allgemeine Informationen

Wenn Minderjährige anwesend oder beteiligt sind, meldet die Polizei ihren Einsatz der ARP-Autorità regionale di protezione. Die ARP ist befugt, Schutzmassnahmen zu ergreifen. Jeder, der Gewalttaten oder Drohungen bemerkt, kann sich an die Polizei wenden.

Die Wegweisungsmassnahme in einer Situation ernster Gefahr ist eine Entscheidung der Polizei, unabhängig vom Willen des Opfers. Die Polizei nimmt der weggewiesenen Person die Hausschlüssel ab und verpflichtet sie, eine vorübergehende Adresse anzugeben, an der amtliche Dokumente zugestellt werden können. Die Polizei kann jede Person abschieben, die sie für eine ernsthafte Gefahr hält, auch wenn sie Eigentümer oder alleiniger Mieter der Wohnung ist. Die abgeschobene Person kann die für die Dauer der Abschiebung erforderlichen persönlichen Gegenstände mitnehmen: Ausweis, Kleidung, Medikamente usw.

Das Wiederbetretungsverbot dauert zehn Tage und kann von der Bundesanwaltschaft auf Antrag des Gewaltopfers verlängert werden (Art. 28b des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs). Sowohl die weggewiesene Person als auch das Opfer müssen sich an die Wegweisungsmassnahme halten. Die Polizei kann kontrollieren, ob die Wegweisung eingehalten wird. Die weggewiesene Person darf nicht nach Hause zurückkehren, auch wenn dies notwendig ist. Benötigt er/sie zusätzliche persönliche Gegenstände, darf er/sie sich nur in Anwesenheit eines Polizeibeamten zu Hause einfinden.

Wird die Wegweisungsverfügung nicht befolgt, nimmt die Polizei die betreffende Person erneut weg und leitet ein neues Strafverfahren nach Artikel 292 des Schweizerischen Strafgesetzbuches wegen Ungehorsams gegen amtliche Anordnungen ein.

Das Präventionsprojekt VIDO+

Die Stadtpolizei – in Zusammenarbeit mit der Division Socialità, der Kantonspolizei und der Consultorio familiare von Lugano – hat 2023 das Projekt VIDO+ ins Leben gerufen, um in Situationen familiärer Belastung einzugreifen und der Eskalation zu häuslicher Gewalt vorzubeugen. Ziel von VIDO+ ist es, familiäre Belastungen frühzeitig zu erkennen, zu mindern und zu reduzieren, indem den betroffenen Familien eine strukturierte und kontinuierliche Begleitung angeboten wird, mit der Einführung neuer Massnahmen zur Abschwächung von Konfliktsituationen.

Zu den Hauptmaßnahmen gehört die Überwachung von Fällen ohne Straftat, mit dem Vorschlag eines Mediationsdienstes für die beteiligten Parteien und dem Angebot einer Beratung für die Mitglieder der Familie. Das Projekt umfasst den Einsatz von operativen Ressourcen bei familiären Belastungen nach den Prinzipien der Nähe, Partnerschaft und Koordination.

VIDO+: ein Präventionsprojekt im Bereich familiärer Belastungen

Die deutsche Version dieser Seite wurde mit Hilfe von automatischen Übersetzungstools erstellt und kann Fehler und Auslassungen enthalten.

Die Originalversion ist die Seite auf Italienisch.