Die stetig wachsende Zahl älterer Menschen und das gleichzeitige Absenken der Altersgrenze für den Eintritt in ein Altersheim führen zu einem Bedarf an intermediären Diensten und Leistungen, die den Verbleib zu Hause unterstützen. Damit ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung leben können, werden Unterstützungsdienste und -leistungen angeboten, wie z. B. Mahlzeiten, die nach Hause gebracht werden, Hilfe bei Transfers und Transporten, Aktivitäten in Tagesstätten, fachliche Beratung und Unterstützungsdienste für die betroffene Person und ihre Familie.

Ältere oder behinderte Personen mit einer AHV- oder IV-Rente, die auf die Hilfe Dritter (Familienangehörige oder nicht) angewiesen sind, um zu Hause bleiben zu können und so eine Unterbringung in einem Altersheim oder einer Institution zu vermeiden, haben Anspruch auf die kantonale Heimhilfe. Das Gesuch muss bei der Ufficio cantonale degli anziani e delle cure a domicilio (kantonalen Fachstelle für Alters- und Heimpflege) eingereicht werden.

Antragstellung

Für die Gewährung der Heimunterhaltsbeihilfe müssen Sie ein schriftliches Gesuch beim Kanton einreichen oder sich telefonisch an das Ufficio degli anziani e delle cure a domicilio wenden (+41 91 814 54 71). Dem Gesuch ist eine Kopie der Berechnungstabelle Prestazione complementare (PC) beizulegen, auch wenn diese abgelehnt wird, sowie eine Kopie des Entscheids Assegno per Grandi Invalidi (AGI).

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