Wenn es nicht möglich ist, zu Fuss zu gehen, oder wenn Kinder mit dem Fahrrad oder Roller zur Schule oder zu Freunden fahren wollen, ist es gut, einige Empfehlungen zu beachten, die auch für Erwachsene gelten.

Im Auto müssen kleine Passagiere ordnungsgemäss gesichert werden. Für Kinder unter 12 Jahren oder mit einer Körpergrösse von weniger als 150 cm ist eine Rückhalteeinrichtung im Fahrzeug erforderlich. Auf Sitzen, die nur mit einem Beckengurt ausgestattet sind, ist ein Kindersitz nur für Kinder unter sieben Jahren vorgeschrieben.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) gibt nützliche Tipps zu Kindersitzen im Auto:

  • Wählen Sie einen Kindersitz, der für die Grösse des Kindes geeignet ist und nach ECE R44/03, 04 oder R129 (orangefarbenes Etikett) zugelassen ist
  • Beachten Sie die Gebrauchsanweisungen des Herstellers und des Fahrzeugs
  • Soweit möglich, sollten Kindersitze immer auf den Rücksitzen befestigt werden
  • Der Gurt muss eng am Körper des Kindes anliegen, und die Jacke sollte entfernt werden

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Webseiten der Kantonspolizei.

Unter fahrzeugähnlichen Fortbewegungsmitteln versteht man solche, die mit Rädern oder Rollen ausgestattet sind und ausschliesslich durch die Körperkraft des Benutzers angetrieben werden, wie Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Roller und Fahrräder für Vorschulkinder.

In der Regel ist die Nutzung dieser Fortbewegungsmittel auf Gehwegen, Fussgänger- und Radwegen, Längsstreifen für Fussgänger, Fussgängerzonen, Begegnungszonen und Zonen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, wenig befahrenen Nebenstrassen ohne Gehweg, Fusswegen und Radwegen entlang der Strasse erlaubt.

Die BFU gibt einige nützliche Tipps:

  • den richtigen Umgang mit Schlittschuhen, Skateboards oder Rollern erlernen
  • Schutzausrüstung tragen: Helm, Handgelenkschützer, Ellenbogen- und Knieschoner
  • die Geschwindigkeit anpassen, immer bremsbereit sein und Vorsicht walten lassen
  • die verschiedenen Vorschriften für die Nutzung als Spielgerät und Fortbewegungsmittel beachten und die Regeln befolgen, die insbesondere für Vorschulkinder gelten

In den letzten Jahren sind auf dem Schweizer Markt verschiedene innovative Formen von Elektrofahrzeugen aufgetaucht, darunter E-Bikes, Elektroroller, Lastenfahrräder, Segways und andere selbstbalancierende Geräte. Nach den geltenden Vorschriften dürfen diese Fahrzeuge, die sich vor allem in den Städten grosser Beliebtheit erfreuen, nur in Bereichen verkehren, in denen Fahrräder erlaubt sind, während sie in Bereichen, die Fussgängern vorbehalten sind, verboten sind.

Das Führen dieser Art von Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen birgt gewisse Risiken für sich und andere, weshalb es in der Schweiz genaue Vorschriften in Bezug auf die Geschwindigkeit und das Bremssystem, das Mindestalter des Fahrers, die Helmpflicht usw. gibt. Es gibt auch nicht zugelassene Typen, die von den Behörden nicht genehmigt sind.

Es gibt auch nicht zugelassene Typen, die daher nicht auf der Strasse fahren dürfen, wie z. B. Hoverboards, Solowheels und Elektro-Skateboards.

Es empfiehlt sich, sich vor dem Kauf zu informieren: Für welche Zwecke ist das Fahrzeug zugelassen? Welche Regeln müssen beachtet werden? Um unnötige Risiken für sich selbst und andere zu vermeiden, sollten Sie sich ausserdem vergewissern, dass Sie das Fahrzeug vollständig unter Kontrolle haben, bevor Sie es im Straßenverkehr benutzen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Websites des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) und des Touring Club Schweiz (TCS).

Kinder fahren gerne Rad, und zwar so gerne, dass Radfahren die beliebteste sportliche Aktivität der 10- bis 14-Jährigen ist. Jedes Jahr verletzen sich jedoch mehrere tausend Kinder beim Radfahren.

Die BFU gibt einige Tipps:

  • Kinder sollten immer einen Helm tragen, auch bei kurzen Fahrten
  • Radfahren ohne Pedale ist eine gute Vorbereitung für den Umstieg auf ein richtiges Fahrrad
  • Kindern in einem geschützten Raum grundlegende Techniken beibringen
  • Wartungsarbeiten am Fahrrad von einem Fachmann durchführen lassen
  • Kinderfahrräder müssen im Strassenverkehr vorschriftsmässig ausgestattet sein

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