Anreize für Energieeffizienz
Die Stadt Lugano berücksichtigt und unterstützt die Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger zur Einsparung und Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die Stadt hat daher beschlossen, einen jährlichen Beitrag für finanzielle Anreize zur Förderung der Energieeffizienz zu gewähren.
Anreize aus dem vom Kanton Tessin eingerichteten FER-Fondo energie rinnovabili (Fonds für erneuerbare Energien) können für folgende Zertifizierungen und Sanierungen beantragt werden:
- CECE® und CECE® plus Energiezertifizierungen und -analysen
- Energetische Grundsanierung von bestehenden Gebäuden
- Energetische Sanierung mit CECE®-Bonus
- Energetische Sanierung mit einem der MINERGIE®-Zertifikate
- Neubau mit einem MINERGIE®-Zertifikat
Die Anreize ermöglichen die Energiezertifizierung und -analyse von 100 Gebäuden pro Jahr, aufgeteilt in etwa 75 CECE® und 25 CECE® PLUS. Dank dieser Energieanalysen können die Gebäudeeigentümer Sanierungsmassnahmen einleiten, um Energie zu sparen und damit den Verbrauch und die CO2-Emissionen zu senken. Zusätzlich können pro Jahr 15 Neubauten und 15 Sanierungen von bestehenden Gebäuden mit einem der MINERGIE®-Zertifikate sowie 20 bestehende Gebäude pro Jahr subventioniert werden, die bereits von einer kantonalen Förderung profitieren.
Die Anwendungsbereiche und Zugangsbedingungen sind in der Ordinanza municipale sugli incentivi comunali destinati alla promozione dell'efficienza energetica negli edifici geregelt.
Wie man Anreize beantragt
Vorläufiger Antrag
Um einen oder mehrere Anreize zu beantragen, füllen Sie bitte das Formular Nr. 1 "Richiesta preliminare" vor Beginn der Arbeiten und vor der Erteilung von Aufträgen oder Bestellungen.
Antrag auf Einzahlung
Füllen Sie das Formular Nr. 2 "Richiesta di versamento" aus und senden Sie es ab, nachdem Sie den vorläufigen Antrag auf Gewährung einer Prämie mitgeteilt haben. Mit diesem Formular wird der Antrag auf Zahlung eines einzigen Anreizes gestellt (bei Anträgen auf zwei oder mehr Anreize müssen zwei oder mehr Formulare ausgefüllt werden). Das Formular ist nach Fertigstellung, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung des CECE-Berichts oder nach Rechtskraft des Zahlungsentscheids der zuständigen kantonalen und/oder eidgenössischen Behörde einzureichen.
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