Die einfachen und einprägsamen Verhaltensregeln der Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) richten sich an alle Menschen, die sich im, auf und am Wasser bewegen.

Regel 1: kinder unter Kontrolle

Lassen Sie Kinder in der Nähe von Wasser nicht unbeaufsichtigt. Halten Sie kleine Kinder unter Kontrolle und in Reichweite.

Regel 2: kein Alkohol und keine Drogen, ausgewogene Ernährung

Gehen Sie niemals unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen ins Wasser. Schwimmen Sie nie mit vollem oder völlig leerem Magen.

Regel 3: nie überhitzt ins Wasser springen

Tauchen Sie nicht schwitzend ins Wasser: Der Körper muss sich allmählich daran gewöhnen.

Regel 4: tauchen Sie in sichere Gewässer

Tauchen Sie nicht in trübe oder unbekannte Gewässer: Unbekannte Situationen bergen Gefahren.

Regel 5: benutzen Sie aufblasbare Gegenstände in flachem Wasser

Matratzen und aufblasbare Schwimmhilfen sollten nicht im tiefen Wasser verwendet werden: Sie bieten keine Sicherheit.

Regel 6: schwimmen in Gesellschaft

Schwimmen Sie keine langen Strecken allein; auch der besttrainierte Körper kann Schwächen aufweisen.

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