Einbürgerung
Alle ausländischen Staatsangehörigen, die sich in Lugano niederlassen, haben das Recht, den Antrag auf Einbürgerung im Tessin und in der Gemeinde zu stellen und damit die Schweizer Staatsangehörigkeit zu erlangen. Dazu müssen sie jedoch einige Vorbedingungen erfüllen:
In der Schweiz geboren und aufgewachsen? Verheiratet oder eingetragene Partnerin oder eingetragener eines oder einer Schweizer Staatsangehörigen und seit fünf Jahren in der Schweiz wohnhaft?
Bevor Sie ein Gesuch auf erleichterte Einbürgerung stellen oder Dokumente anfordern, sollten Sie mit der Einwohnerkontrolle Kontakt aufnehmen.
Ausländerinnen und Ausländer, die nicht unter Punkt 1 fallen, können das Gesuch unter folgenden Voraussetzungen stellen:
- Im Besitz eines gültigen Ausweises C
- Seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz wohnhaft
- Seit fünf Jahren im Tessin wohnhaft
- Seit mindestens drei Jahren in Lugano wohnhaft, davon mindestens zwei Jahre hintereinander vor Einreichung des Einbürgerungsantrags
Für Antragsstellende, die zuvor mit einem Ausweis N (Asylsuchende/r) oder einem Ausweis L in der Schweiz gewohnt haben, werden diese Jahre nicht für das Einbürgerungsgesuch mitberücksichtigt. Bei Ausweis F (vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer) wird die Hälfte der Jahre angerechnet.
Die Jahre, die zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz verbracht wurden, gelten doppelt, die Gesamtzahl muss jedoch mindestens sechs Jahre betragen.
Minderjährige können von einem der beiden Elternteile beim Gesuch um Einbürgerung miteinbezogen werden.
Wenn alle Bedingungen unter Punkt 2 erfüllt sind, kann das Gesuch um Einbürgerung eingereicht werden.
Bevor Sie das Gesuch auf Einbürgerung stellen oder Dokumente anfordern, sollten Sie mit der Einwohnerkontrolle Kontakt aufnehmen.