Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen, wenn die Renten und anderen Einkommen den Lebensbedarf der versicherten Person nicht decken. Zusammen mit der AHV und IV sind sie Teil der sozialen Sicherheit der Eidgenossenschaft.
Die Ergänzungsleistung ist ein Anspruch und keine Fürsorgeleistung. Die Agenzia AVS (AHV-Agentur) der Stadt Lugano erteilt Ihnen weitere Auskünfte und beantwortet Ihre Fragen zu Ihrer persönlichen Situation.
Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen werden Personen gewährt, die Anspruch haben:
- auf eine AHV-Rente (auch vorzeitig)
- auf eine IV-Rente (voll, drei Viertel, halbe, ein Viertel)
- ab dem 18. Lebensjahr auf eine Hilflosenentschädigung der IV oder eine IV-Taggeldentschädigung für mindestens sechs Monate.
Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen ist der Anspruch auf Ergänzungsleistungen auf Personen beschränkt:
- die in der Schweiz wohnhaft sind, sich tatsächlich dort aufhalten und die Staatsbürgerschaft der Schweiz oder eines EU-/EFTA-Mitgliedstaates besitzen
- die ausländische Staatsbürger sind und seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben oder, im Falle von Flüchtlingen oder Staatenlosen, seit fünf Jahren.
Personen, die das Rentenalter erreicht haben oder invalid, verwitwet oder Waisen sind und keinen Anspruch auf eine Rente haben, weil sie keine oder nur für einen zu kurzen Zeitraum Beiträge an die AHV oder IV geleistet haben, können dennoch unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend machen.
Vergünstigungen
Den Bezügern von Ergänzungsleistungen werden folgende Vergünstigungen gewährt:
- Direkte Bezahlung der Pauschalprämie der obligatorischen Krankenkasse (LaMal)
- Rückerstattung des LaMal-Selbstbehalts (Krankenkasse)
- Rückerstattung der LaMal-Kosten
- Rückerstattung der Kosten für Hauspflege, mit ärztlichem Attest
- Anerkennung des Mindestbeitrags der AHV (bis zum Rentenalter)
- Anerkennung der Kosten für Zahnbehandlungen (unter bestimmten Bedingungen)
- Anerkennung einer jährlichen Zahnreinigung (eine Sitzung pro Jahr)
- Befreiung von der Zahlung der Radio- und Fernsehgebühren
Die deutsche Version dieser Seite wurde mit Hilfe von automatischen Übersetzungstools erstellt und kann Fehler und Auslassungen enthalten.
Die Originalversion ist die Seite auf Italienisch.