Inklusivität ist der Weg zur Sicherung der Grundrechte aller Menschen (mit und ohne Behinderung) und zur Überwindung jeglicher Barrieren, seien sie architektonischer oder sozialer Art. Die Stadt Lugano ergreift Massnahmen, um Benachteiligungen gegenüber Menschen mit Behinderung zu verhindern, zu beseitigen oder zu reduzieren.

Erleichterungen bei Wahlen und Abstimmungen

Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen brauchen eine gute Beleuchtung und einen guten Bildkontrast. Im Wahllokal Centro in Lugano ist an Abstimmungs- und Wahlsonntagen eine Kaltlichtlampe für Sehbehinderte in Betrieb.

Um blinden und sehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den Wahlinformationen zu erleichtern, werden in allen Wahllokalen und bei allen Wahlen Audiodateien mit den Texten und Wahlanweisungen produziert. Die Stadt Lugano stützt sich bei der Produktion der Audiodateien auf die Unitas-Associazione ciechi e ipovedenti della Svizzera italiana (Blinden- und Sehbehindertenvereinigung der italienischen Schweiz), die auf der Seite Cittadini ciechi e ipovedenti in der Rubrik Wahlen und Abstimmungen zu finden sind. Dank dieser Initiative hat Lugano den Preis als Innovative Gemeinde gewonnen.

Personen, die nicht in der Lage sind, allein zu wählen, können sich in die Wahlkabine begleiten lassen (begleitete Stimmabgabe); das Wahlbüro stellt die körperliche Unfähigkeit der Person von Fall zu Fall fest, auch bei Vorliegen eines ärztlichen Attests.

Zeremonien: Gebärdensprachübersetzung

Für die Neujahrszeremonie, die am 1. Januar stattfindet, und für die Einsetzungszeremonie des Stadtrats, die alle vier Jahre abgehalten wird, ist ein Gebärdensprachdolmetscher während der gesamten Veranstaltung anwesend.

Für die Feier zum Internationalen Tag des Ehrenamts, die am 5. Dezember stattfindet, gibt es offizielle Ansprachen des Stadtrats und einen Empfang; bei Anmeldung von gehörlosen Personen wird eine Übersetzung in Gebärdensprache angeboten.

Gemeindegebäude: Zugang

Wie im Bundesgesetz zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG), in der entsprechenden Verordnung (BehiV), im Legge edilizia cantonale vom 13. März 1991 und in den technischen Vorschriften der Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereinigung (SIA) festgelegt, gewährleisten Neubauten, Renovationen und umfassende Umgestaltungen von Gemeindegebäuden den Zugang und die Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen.

Parkplätze: Informationen für die ganze Schweiz

Die rollstuhlgängigen Parkplätze in Lugano sowie in der übrigen Schweiz werden auf der Plattform rollstuhlparkplatz.ch mittels einer interaktiven Karte angezeigt, die detaillierte Informationen zu ihrer genauen Lage sowie praktische Hinweise zu den betreffenden Gebieten, dem Vorhandensein von Baustellen, Tunnels, Pässen, Webcams und dem Zustand der Strassen enthält.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Paramap-App der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung und die Online-Karte des TCS-Touring Club Schweiz mit der Verkehrslage zu konsultieren.

Die Website der Stadt Lugano wurde entwickelt, um die WCAG 2.1-Standards zur Barrierefreiheit auf Stufe "A" zu erfüllen.

Die Schriftgrösse und der Kontrast zwischen Text und Hintergrund können über ein immer sichtbares Bedienfeld in der oberen rechten Navigationsleiste angepasst werden. Darüber hinaus werden 12 Anforderungen erfüllt, um die Barrierefreiheit der Website zu gewährleisten:

  • Textalternativen: Jedes nicht-textuelle Element hat Textalternativen, sodass der vorbereitete Text nach Bedarf angepasst werden kann, z. B. in Grossdruck, Brailleschrift, Sprachsynthese, Symbolen oder anderen Darstellungsmodi
  • Audio-, Video-, Animationen: Gleichwertige Textalternativen werden für Informationen in Audio-, Video-, Animations- oder multisensorischen Formaten bereitgestellt
  • Anpassbar: Inhalte können in unterschiedlichen Modi angezeigt werden, ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen
  • Unterscheidbar: Die Darstellung und der Inhalt werden vereinfacht, indem der Vordergrund vom Hintergrund getrennt wird
  • Tastaturzugänglich: Alle Funktionen sind auch über die Tastatur verfügbar
  • Ausreichende Zeit: Es steht genügend Zeit zur Verfügung, um scrollende Inhalte (Nachrichten, Animationen) zu lesen und zu nutzen
  • Anfallssicher: Die Inhalte verursachen keine epileptischen Anfälle
  • Navigierbar: Navigationshilfen, um Inhalte zu finden und den Standort auf der Website zu bestimmen, sind vorhanden
  • Lesbar: Der Textinhalt ist lesbar und verständlich gestaltet
  • Vorhersehbar: Webseiten erscheinen und verhalten sich vorhersehbar
  • Eingabehilfen: Die Website ist so strukturiert, dass sie Navigationsfehler vermeidet oder deren Korrektur erleichtert
  • Kompatibel: Maximale Kompatibilität mit Benutzerprogrammen und unterstützenden Technologien wird gewährleistet

Vereine

Zahlreiche Organisationen, Vereine und Gruppen richten sich an Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen und deren Familien, um sie zu unterstützen und Begegnungsmöglichkeiten anzubieten.

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