Kantonale Subventionen
Die Anträge auf ein Stipendium werden vom Ufficio delle borse di studio e dei sussidi del Cantone Ticino (Amt für Stipendien und Zuschüsse des Kantons Tessin) bearbeitet.
Studienhilfe kann gewährt werden:
- für den Abschluss einer Lehre oder eine berufliche Umschulung
- für den Besuch von Mittelschulen oder Berufsschulen im Kanton und von höheren Bildungseinrichtungen
- für das Studium an Universitäten und Polytechniken oder Fachhochschulen, für postgraduale Studien und zur Vorbereitung einer Promotion (bei Masterstudiengängen wird ein Drittel des Stipendiums in Form eines Darlehens umgewandelt)
- für Fortbildungskurse und Sprachaufenthalte
Es kann auch eine besondere soziale Hilfe gewährt werden für den Besuch eines privaten Kindergartens, einer Grundschule oder einer Sekundarschule, die im Kanton gleichgestellt ist, wenn ein sozialer Bedarf nachgewiesen wird.
Einreichung des Antrags
Der Antrag kann eingereicht werden:
- indem man die auf www.ti.ch/aiutistudio bereitgestellten Formulare herunterlädt
- indem man die erforderlichen Unterlagen innerhalb des Monats des Ausbildungsbeginns einreicht
- indem man die letzte Steuerveranlagung (Berechnung des kantonalen steuerbaren Betrags) des Antragstellers, beider Elternteile und eines eventuellen Ehepartners, eingetragenen Partners oder zusammenlebenden Partners beifügt
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, und die Entscheidungen basieren auf dem Legge sugli aiuti allo studio (Gesetz über Studienbeihilfen) vom 23. Februar 2015 und dem Regolamento della Legge sugli aiuti allo studio (Regulierung des Gesetzes über Studienbeihilfen) vom 15. April 2015.
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