Elektronische Signatur
Informationen zu den Dokumenten der Stadt Lugano mit elektronischer Signatur.
Die vom Gemeindeverwaltung Lugano ausgestellten Dokumente können mit einer oder mehreren elektronischen Signaturen versehen sein, gemäss dem Bundesgesetz über elektronische Signaturen (FiEle; SR 943.03).
Die Stadt kann zwei Arten von Signaturen auf ihren elektronischen Dokumenten anbringen:
- die qualifizierte persönliche elektronische Signatur mit dem Namen des verantwortlichen Mitarbeiters (in der Regel als Doppelsignatur angebracht). Gemäss Artikel 14 Absatz 2bis des Obligationenrechts (OR; SR 220) ist diese einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt;
- oder das geregelte Siegel (Amtssiegel), das den Namen der unterzeichnenden Organisation enthält.
Eine gültige elektronische Signatur gewährleistet die Integrität des Dokuments, d. h. dass der Inhalt nach der Signatur nicht geändert wurde, und die Authentizität der signierten Daten, indem die Identität des Unterzeichners bestätigt wird.
Elektronisch signierte Dokumente sind mit einem qualifizierten elektronischen Zeitstempel versehen. Der beigefügte elektronische Zeitstempel, der dem Dokument ein offizielles Datum und eine Uhrzeit zuweist, ermöglicht den Nachweis der Existenz des Dokuments oder der Anbringung einer elektronischen Signatur oder eines Siegels zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Elektronisch signierte Dokumente werden im PDF- oder PDF/A-Format ausgeliefert. Letzteres entspricht den Standards für die langfristige Archivierung elektronischer Dokumente.
Um die Gültigkeit eines elektronisch signierten Dokuments zu überprüfen, können Sie den Validator des Schweizer Bundes nutzen.
Durch das Hochladen des mit einer elektronischen Signatur versehenen Dokuments und das Starten des Validierungsprozesses können Sie die Authentizität und Integrität des Dokuments überprüfen. Das Ergebnis der mit diesem Tool durchgeführten Überprüfung bezüglich der Gültigkeit der elektronischen Signatur ist rechtlich verbindlich.
Die meisten PDF-Viewer, wie diejenigen in Webbrowsern, Smartphones und Tablets, können elektronische Signaturen nicht erkennen, anzeigen oder validieren.
Daher enthalten elektronisch signierte Dokumente, die von der Gemeinde übermittelt werden, in der Regel eine sichtbare Darstellung der Signatur, die auf deren Vorhandensein hinweist.
Nein, ein elektronisch signiertes Dokument ist ausschliesslich im elektronischen Format gültig. Die gedruckte Version wird als einfache Kopie betrachtet.
Senden Sie eine E-Mail an die Stelle, die das Dokument ausgestellt hat, und fügen Sie den detaillierten Validierungsbericht bei, der vom Validator des Bundes heruntergeladen werden kann.
Die deutsche Version dieser Seite wurde mit Hilfe von automatischen Übersetzungstools erstellt und kann Fehler und Auslassungen enthalten.
Die Originalversion ist die Seite auf Italienisch.