Autorità regionale di protezione
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch sieht die Zuständigkeit einer spezialisierten Behörde (Schutzbehörde) zur Anordnung von Schutzmassnahmen für Minderjährige und Erwachsene vor (Art. 440). Im Kanton Tessin wird die Funktion der Schutzbehörde von den Autorità regionale di protezione (ARP) ausgeübt.
Die ARP ergreift die notwendigen Massnahmen, um die Interessen von Minderjährigen und Erwachsenen in Schwierigkeiten zu wahren, wobei sie die Würde der betroffenen Personen achtet und ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich bewahrt und fördert.
Standort Lugano
Die Autorità regionale di protezione 3, Standort Lugano, ist die zuständige Schutzbehörde für die Stadt Lugano für die Quartiere Barbengo, Besso, Brè-Aldesago, Breganzona, Cadro, Carabbia, Carona, Castagnola-Cassarate-Ruvigliana, Centro, Cureggia, Davesco-Soragno, Gandria, Loreto, Molino Nuovo, Pambio-Noranco, Pazzallo, Pregassona, Sonvico, Val Colla (Bogno, Certara, Cimadera, Valcolla), Viganello und Villa Luganese.
Tage und Öffnungszeiten
Schalter:
- Mo-Fr 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Zentrale:
- Mo-Fr 9:00 Uhr - 11:00 Uhr
Die Autorità regionale di protezione 3 empfängt nach Vereinbarung, auf schriftliche und begründete Anfrage der Meldenden und betroffenen Personen.
Kinderschutz
Vorbehaltlich der Zuständigkeit der zivilrechtlichen Gerichtsbehörden greift die ARP für den Erlass von Schutzmassnahmen ein und ist auch in bestimmten Bereichen der Eltern-Kind-Beziehung tätig:
- sie achtet darauf, dass die Vaterschaft für Kinder ausserhalb der Ehe anerkannt wird
- sie erteilt die Zustimmung zur Adoption nach der Dauer der voradoptiven Pflegezeit auf Empfehlung der zuständigen Schutzstelle
- sie genehmigt Vereinbarungen über Unterhaltspflichten
- sie nimmt die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegen, die von den Eltern nach der Anerkennung des Kindes abgegeben wird
- sie regelt das Umgangsrecht des Kindes mit dem Elternteil oder mit Dritten
- sie greift ein, wenn ein Interessenkonflikt zwischen dem Kind und dessen gesetzlichen Vertreter besteht
- im Falle geschiedener Eltern genehmigt sie eine neue Regelung der elterlichen Sorge, des Sorgerechts und des Unterhaltsbeitrags im Falle einer Vereinbarung
- sie führt bestimmte Überprüfungen im Falle des Todes eines Elternteils durch
- sie bestellt einen Vormund für Minderjährige, die nicht unter elterlicher Sorge stehen
- sie erlässt und führt Schutzmassnahmen zugunsten des Kindes durch (geeignete Massnahmen, Beistandschaft, außerfamiliäre Unterbringung, Entzug der elterlichen Sorge).
Erwachsenenschutz
Die ARP greift sowohl bei der Bestätigung von Massnahmen ein, die vorsorglich von einer Person getroffen wurden, die später urteilsunfähig geworden ist, als auch bei der rechtlichen Vertretung und natürlich bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmassnahmen:
- Sie prüft das Vorliegen und die Gültigkeit eines Vorsorgeauftrags, falls eine Person urteilsunfähig wird.
- Sie greift ein, wenn die Patientenverfügung nicht respektiert wird oder die Interessen des Patienten nicht gewahrt sind.
- Sie richtet Schutzmassnahmen für Erwachsene ein und überwacht diese (Beistandschaft, Vertretungsbeistandschaft mit oder ohne Vermögensverwaltung, kooperative Beistandschaft und allgemeine Beistandschaft)
- Sie ordnet Aufenthalte zu Pflege- oder Betreuungszwecken an
Finanzbereich
Die Autorità regionale di protezione 3 übernimmt durch ihren Finanzbereich die Prüfung und Genehmigung der Rechnungsabschlüsse und Berichte, die von den Beiständen vorgelegt werden.
Bei Bedarf können die Beistände eine Beratung anfordern, indem sie telefonisch Kontakt aufnehmen (t. +41 58 866 61 29) oder eine E-Mail ([email protected]) senden.
Präsidentin
- Rechtsanwältin Alessia Dolci
Stellvertretende Präsidenten
- MLaw Guido Battaglia
- Rechtsanwältin Vanna Cereghetti
- Rechtsanwältin Sara Schlegel
Ersatzpräsidentin
- Dr. iur. Marianna Meyer
Ständige Mitglieder
- Daniela D'Ottavio-Del Priore
Ständige stellvertretende Mitglieder
- Chiara Lepori
- Stefania Milani
Gemeindedelegierter
- Andrea Chiaruttini
Stellvertretender Gemeindedelegierter
- Samuele Beretta
Camera di Protezione
Via Pretorio 16
6901 Lugano
t. +41 91 815 55 11
f. +41 91 815 55 19
Commissione giuridica in materia di assistenza sociopsichiatrica
Via Beroldingen 11
6850 Mendrisio
t. +41 91 816 43 51
f. +41 91 816 43 59
UAP-Ufficio dell'aiuto e della protezione, settore curatele e tutele
Via San Salvatore 3
6900 Paradiso
t. +41 91 815 75 11
f. +41 91 814 81 32
[email protected]
UAP-Ufficio dell'aiuto e della protezione, settore famiglie e minorenni
Via San Salvatore 3
6900 Paradiso
t. +41 91 815 75 31
f. +41 91 814 81 33
[email protected]
SAS-Servizio accompagnamento sociale
Città di Lugano
Socialità
Via Industria 18
6963 Pregassona
t. +41 58 866 87 00
f. +41 58 866 87 29
[email protected]
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