Das Ziel der Stadt Lugano ist es, die Menge an produzierten Abfällen zu reduzieren sowie das Recycling zu fördern und zu steigern, um die Kosten für Sammlung und Entsorgung zu senken.

Das Regolamento sulla gestione dei rifiuti (Abfallbewirtschaftungsverordnung) sieht eine gemischte Abfallgebühr vor, die sich aus einer Grundgebühr und einer variablen Gebühr zusammensetzt, proportional zur Abfallmenge, die jeder Haushalt produziert. In Lugano wird diese als Sackgebühr erhoben. Die zwei städtischen Verordnungen zur Anwendung des Regolamento sind: die Ordinanza sulla tassa sul sacco (Verordnung über die Sackgebühr) und die Ordinanza sulla gestione dei rifiuti (Abfallbewirtschaftungsverordnung).

Sackgebühr

Die Ordinanza sulla tassa sul sacco (Verordnung über die Sackgebühr) legt auf Basis der jährlich vom Staatsrat des Kantons Tessin festgelegten Preisspanne die Kosten der Abfallsäcke in Lugano fest:

  • 17 Liter: CHF 0.40
  • 35 Liter: CHF 0.85
  • 60 Liter: CHF 1.45
  • 110 Liter: CHF 2.65
  • 200 Liter: CHF 4.85

Die Gebühr wird beim Kauf der Säcke entrichtet, deren Verkaufspreis die verursachergerechte Abgabe, die Produktions- und Vertriebskosten sowie die Mehrwertsteuer beinhaltet. Der offizielle Abfallsack der Stadt Lugano ist rot mit weisser Beschriftung. Jährlich können die Kosten der Säcke je nach Anpassung der Preisspanne durch den Kanton Tessin angepasst werden.
 

Eine Liste der Geschäfte, die zum Verkauf der offiziellen Säcke der Stadt Lugano berechtigt sind, ist unten einsehbar.

Die Stadt Lugano hat beschlossen, Massnahmen zur Unterstützung von zwei Kategorien von Bürgern einzuführen, die einen Antrag auf kostenlose offizielle Säcke stellen können. Es handelt sich um:

  • Einwohner mit Kindern oder Pflegekindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr: Pro Kind oder Pflegekind besteht Anspruch auf maximal 20 offizielle 35-Liter-Säcke pro Jahr (oder ein äquivalentes Volumen mit anderen Sacktypen).
     
  • Einwohner mit Inkontinenzproblemen, die durch ein ärztliches Attest (nicht älter als drei Monate ab Antragstellung) bescheinigt sind und Windeln verwenden: Sie können bis zu 20 offizielle 35-Liter-Säcke pro Jahr (oder ein äquivalentes Volumen) beantragen.

Grundgebühr, Sperrgut und Veranstaltungen

Die Ordinanza sulla gestione dei rifiuti (Abfallbewirtschaftungsverordnung) regelt die Sammlung, Entsorgung, Gebühren und den Zugang zu den Abfallsammelinfrastrukturen für städtische, häusliche Abfälle (oder Siedlungsabfälle - SA), Haushalts-Sperrgut, separat gesammelte Abfälle und Grünabfälle. Recycelbare oder separat gesammelte Abfälle müssen getrennt gesammelt oder an den vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden.

Für Haushalte und Zweitwohnungen

Hauptwohnsitz, Einzelperson: CHF 50.-
 

Hauptwohnsitz, zwei oder mehr Personen: CHF 100.-
 

Zweitwohnsitz (genutzt von nicht ansässigen Personen), ein Schlafplatz: CHF 50.-
 

Zweitwohnsitz (genutzt von nicht ansässigen Personen), ab zwei Schlafplätzen: CHF 100.-

Für wirtschaftliche Tätigkeiten

Natürliche oder juristische Personen mit Nebentätigkeiten in Haushalten, pro natürliche oder juristische Person: CHF 50.-
 

Campingplätze, pro Zelt- oder Wohnmobilplatz: CHF 15.-
 

Gaststätten, pro Sitzplatz, und Hotels, pro Bettplatz: CHF 12.-
 

Spitäler, Institute, pro Bettplatz: CHF 20.-
 

Wirtschaftstätigkeiten ohne Arbeitseinheiten und Sitzgesellschaften: CHF 100.-
 

Gewerbliche und professionelle Büros, Banken, Geschäfte, Handwerker, Garagen, Karosseriebetriebe, Tankstellen, Apotheken, Lagerhäuser, Depots, Industrie, Fabriken, Warenhäuser, Einkaufszentren und andere wirtschaftliche Tätigkeiten bis zu 10 Arbeitseinheiten: CHF 200.-
 

Gewerbliche und professionelle Büros, Banken, Geschäfte, Handwerker, Garagen, Karosseriebetriebe, Tankstellen, Apotheken, Lagerhäuser, Depots, Industrie, Fabriken, Warenhäuser, Einkaufszentren und andere wirtschaftliche Tätigkeiten von 11 bis 99 Arbeitseinheiten: CHF 400.-
 

Gewerbliche und professionelle Büros, Banken, Geschäfte, Handwerker, Garagen, Karosseriebetriebe, Tankstellen, Apotheken, Lagerhäuser, Depots, Industrie, Fabriken, Warenhäuser, Einkaufszentren und andere wirtschaftliche Tätigkeiten ab 100 Arbeitseinheiten: CHF 800.-

 

Im Falle nachgewiesener Schwierigkeiten, die es dem Bürger unmöglich machen, den Transport und die Abgabe an die Ecocentri (Recyclinghöfe) selbst oder durch Dritte zu organisieren, kann eine jährliche Abholung von Sperrgut (nicht recycelbare, sperrige Abfälle) beantragt werden. Die Anfragen sind schriftlich an die Divisione spazi urbani zu richten.

Bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind die Organisatoren verpflichtet, offizielle 200-Liter-Abfallsäcke für Siedlungsabfälle (SA) zu verwenden. Die Stadt Lugano hat ab 2020 als Massnahme zugunsten der ökologischen Nachhaltigkeit die Verpflichtung eingeführt, bei Veranstaltungen mit mindestens 200 erwarteten Teilnehmenden ausschliesslich wiederverwendbare Becher und/oder Geschirr zu verwenden. Wenn dies aus organisatorischen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist, dürfen kompostierbare Einwegbecher und/oder -geschirr verwendet werden. Die Kosten für das ordnungsgemässe Kompostieren oder Wiederverwerten trägt der Veranstalter. Die Stadt behält sich das Recht vor, logistische Erleichterungen zu gewähren.

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