Direktor: Mathias Marzorati

Die Controllo finanze (Finanzkontrolle) unterstützt den Stadtrat und die Abteilungen bei der Erreichung ihrer Ziele durch einen systematischen Ansatz, der durch die Bewertung und Verbesserung von Kontrollprozessen, Risikomanagement und Corporate Governance einen Mehrwert schafft.

Die Controllo finanze ist ein autonomes und unabhängiges Organ, das direkt dem Stadtrat unterstellt ist. Ihre Autonomie und Unabhängigkeit beziehen sich auf die Möglichkeit, die Methoden zur Planung und Durchführung der Prüfungen ohne spezifische Weisungen oder Einflussnahme durch die Exekutive selbst zu bestimmen. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die gesamte Gemeindeverwaltung und kann auf Anfrage des Stadtrates auf öffentliche und private Organisationen ausgeweitet werden, denen die Gemeinde eine öffentliche Aufgabe überträgt, finanzielle Hilfe gewährt oder an denen sie finanziell beteiligt ist.

Seit 2022 ist die Controllo finanze im Register der Schweizer Revisoren eingetragen und als Revisionsexperte von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) anerkannt, wodurch der Dienst qualifiziert ist, ordentliche Revisionen ohne Einschränkungen durchzuführen, und als öffentlich-rechtliche Einrichtung im Handelsregister eingetragen.

Aufgaben und Tätigkeiten

Die Controllo finanze (Finanzkontrolle) untersucht und bewertet Tätigkeiten, indem sie administrative Verfahrensaspekte und deren Einhaltung überprüft. Ihr Ziel ist es, alle Komponenten der Verwaltung bei der effektiven und effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Zu diesem Zweck liefert sie Analysen, Bewertungen, Empfehlungen und qualifizierte Kommentare zu den Aktivitäten.

Die Controllo finanze ist auch im Bereich der externen Revision tätig und zertifiziert die Jahresabschlüsse von mit der Stadt Lugano verbundenen Einheiten (einschliesslich verbundenen Unternehmen, externen Einrichtungen und Stiftungen).

Die Aktivitäten der Controllo finanze zeichnen sich durch zwei unterschiedliche Arten von Eingriffen aus:

  • Geplante Eingriffe: die Prüfungen werden gemäss einem jährlichen Arbeitsprogramm durchgeführt. Grundsätzlich wird über einen mittelfristigen Zeitraum (eine oder zwei Legislaturperioden) mindestens eine Prüfung aller Einheiten und/oder Themen durchgeführt, die mehrere Dienste betreffen, basierend auf den durch eine vorherige Risikoanalyse festgelegten Interventionsprioritäten. Für diese Reihe von Eingriffen wird zu Beginn eines jeden Kalenderjahres ein Arbeitsprogramm dem Stadtrat vorgelegt. Dieses Programm kann auf Anfrage und mit vorheriger Zustimmung der Exekutive auch der Commissione della gestione (Geschäftsprüfungskommission) übermittelt werden.
     
  • Nicht geplante Eingriffe: bestimmte Prüfungen können der Controllo finanze vom Stadtrat zugewiesen werden, sei es aufgrund eigener Bedürfnisse oder – mit Zustimmung der Stadtregierung – für spezifische Anforderungen der Commissione della gestione des Gemeinderates. Solche Aufgaben müssen die verfügbaren Ressourcen und die geplanten jährlichen Aktivitäten berücksichtigen.

Um seine Kompetenzen weiterzuentwickeln und über Entwicklungen im Bereich informiert zu bleiben, nimmt die Controllo finanze an folgenden Arbeitsgruppen und Verbänden teil:

Bund und Kantone

  • Schweizerische Konferenz der kantonalen Finanzkontrollen
  • Konferenz der Direktoren der Finanzkontrollen der lateinischen Kantone

Verbände

  • Schweizerischer Verband für interne Revision (ASAI - IIAS)

Die Controllo finanze erstellt drei Arten von Berichten:

  • Interner Bericht: wird von Amts wegen im Rahmen der allgemeinen Aufgaben erstellt, die der Controllo finanze vom Stadtrat zugewiesen wurden. Berichte über interne Revisionen oder thematische Überprüfungen spezifischer Aspekte des Rechnungswesens gelten ebenfalls als interne Revisionsberichte. Diese Berichte werden übermittelt an: den Verantwortlichen der Einheit und den jeweiligen Abteilungsleiter; den Leiter des Departements, dem die geprüfte Einheit zugeordnet ist.
     
  • Externer Bericht: wird auf externen Auftrag oder spezifischen Auftrag des Stadtrats erstellt. Er wird an die vom Auftraggeber benannten Empfänger sowie gegebenenfalls an die von der Revision betroffenen Dienste übermittelt, vorbehaltlich etwaiger Anordnungen der Justizbehörden.
     
  • Sonderbericht: wird auf Anweisung des Stadtrats oder der Commissione della gestione erstellt. Er wird an die vom Auftraggeber benannten Empfänger sowie an die von der Revision betroffenen Dienste übermittelt, vorbehaltlich etwaiger Anordnungen der Justizbehörden oder des Auftraggebers.

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Kontakte

Città di Lugano
Controllo finanze

Piazza della Riforma 1
6900 Lugano
[email protected]