Ab dem 1. April 2022 sind in der Schweiz keine nationalen Schutzmassnahmen mehr in Kraft, um die Coronavirus-Pandemie (SARS-CoV-2) zu bekämpfen.

Wenn noch vorhanden, sind die von den einzelnen Kantonen beschlossenen Massnahmen zu beachten, da die Kantone mit der Rückkehr zur Normalität wieder die Hauptverantwortung für allfällige Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit tragen.

Sowohl auf der Webseite des Kantons Tessin als auch auf der Webseite des Bundes sind dedizierte Abschnitte mit den neuesten Aktualisierungen zum Coronavirus einsehbar.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Impfempfehlungen für Herbst und Winter 2024-2025 angenommen.

Die Stadt Lugano kann ihren Bürgern, die sich in einer besonderen Situation der Verwundbarkeit befinden und nicht auf ein familiäres oder nachbarschaftliches Netzwerk zählen können, Unterstützung bieten. Für die Versorgung mit Lebensmitteln und allgemeine Bedürfnisse des Alltags – in Ermangelung alternativer Lösungen – können Sie die Divisione Socialità unter +41 58 866 74 57 kontaktieren.

Die Stadt Lugano hat während der Pandemie eine Reihe von Unterstützungsmassnahmen für die Bevölkerung und wirtschaftliche Aktivitäten ergriffen. Zum Beispiel:

Der Bund und der Kanton haben während der Pandemie umfassende Unterstützungsmassnahmen für Einzelarbeitende, Wirtschaftsaktivitäten und Selbständige ergriffen. Massnahmen wie die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung, der Erwerbsersatzentschädigung (EO), die Gewährung von Bürgschaften und Überbrückungskrediten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurden aktiviert.

Auch für arbeitssuchende Personen, die bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) registriert sind, wurden seitens des Bundes Erleichterungen gewährt.

Weitere Informationen zu den Erleichterungen des Bundes finden Sie auf dem Portal des Bundesamts für Sozialversicherungen. Informationen zu den kantonalen Erleichterungen sind auf der Webseite des Instituts für Sozialversicherungen (IAS) verfügbar.

Die COVID-Überbrückungsleistung, eine ausserordentliche Unterstützungsmassnahme zur Überwindung von Schwierigkeiten aufgrund der Einschränkungen der Wirtschafts- und Arbeitsaktivitäten, wurde bis Juni 2022 gewährt.

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